Liebe Patientin, lieber Patient,
die gesetzliche Krankenkasse, in der Sie versichert sind, gewährt Ihnen einen recht weitgehenden Versicherungsschutz für den Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine gesundheitliche Rundumversorgung. Viele ärztliche Leistungen, die man durchaus medizinisch empfehlen kann, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden. Der Arzt darf diese Leistungen daher auch nicht auf Chipkarte oder Krankenschein bzw. Überweisungsschein erbringen und Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung stellen.
Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen
- Sport- oder reisemedizinische Vorsorgeuntersuchungen oder Beratungen,
- Viele labordiagnostische Vorsorgeuntersuchungen,
- Bestimmte Früherkennungsuntersuchungen bei Hirndurchblutungs- oder Krebserkrankungen,
- Bestimmte alternative Heilverfahren,
- Medizinisch-kosmetische Leistungen,
- Umweltmedizinische Diagnostik und Beratung,
- Bestimmte neuartige Behandlungsverfahren,
- Ärztliche Atteste zur Vorlage bei Behörden, Versicherungen oder beim Arbeitgeber,
- Über das Notwendige hinausgehende Diagnostik oder Therapie bei Gesundheitsschädigungen durch Dritte,
- Psychotherapie als Selbsterfahrung, Raucherentwöhnung, Gruppen-behandlung bei Übergewicht.
Viele dieser von den Ärzten angebotenen Gesundheitsleistungen ermöglichen es Ihnen, individuelle Gesundheits-bedürfnisse und Vorsorgemaßnahmen wahrzunehmen. Sie gewährleisten Ihnen die selbstbestimmte und mündige Nutzung diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten, wie sie die Medizin heutzutage bereithält, die aber von der gesetzlichen Kranken-versicherung nicht in vollem Umfang angeboten werden.
Wenn Sie individuelle neurologische oder psychiatrische Gesundheitsleistungen unserer Praxis in Anspruch nehmen möchten, so sprechen Sie bitte Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an. Wir werden dann anhand eines in der Deutschen
Ärzteschaft und mit dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte (VDN) abgestimmten Kataloges von individuellen Gesundheitsleistungen gemeinsam beraten, welche dieser Maßnahmen in Ihrem Fall empfehlenswert sein könnten.
Wenn Sie dann eine dieser individuellen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchten, so entsteht zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein privates Behandlungsverhältnis, weil Ihre gesetzliche Krankenkasse eine solche über das notwendige Maß hinausgehende Diagnostik oder Therapie nicht übernehmen kann. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auf Wunsch nennt Ihre Ärztin/Ihr Arzt Ihnen gerne zuvor die entstehenden Kosten. Eine Erstattung dieser Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich, auch wenn manche Kassen sich nicht an diese Gesetzliche Vorschrift halten und die Kosten für eine Reihe von individuellen Gesundheitsleistungen ganz oder teilweise übernehmen (z. B. Akupunktur).
Wenn Sie Fragen zu den individuellen Gesundheitsleistungen haben, so sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt ruhig darauf an. Wir werden Sie gerne beraten.
Ihr Team der Nervenärztlichen Gemeinschaftspraxis Wolfenbüttel.